Fragen & Antworten zur Einrichtungsplanung der neuen Büros

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Da es viele Fragen zur Planung der künftigen Büroeinrichtungen gibt, haben wir die Antworten zu den am häufigsten genannten Themen zusammengestellt:

Wie ist das Verfahren bei der Einrichtung der neuen Büros?

  • Alle Abteilungs- und Stabsstellenleitungen wurden von Herrn Franke angeschrieben und gebeten, mit ihren Bereichen die Einrichtung der neuen Büros zu planen. Die Immobilienabteilung benötigt bis spätestens 15. Juni 2021 von jedem neuen Büro eine Einrichtungsskizze, die bestimmte Anforderungen erfüllen soll (siehe nächste Frage). Grundsätzlich werden die bisherigen Möbel weiter verwendet. Neue Möbel wird es nur im Einzelfall und in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilungsleitung geben.

Wie soll die Einrichtungsskizze für die neuen Büros aussehen? Welche Anforderungen sind zu  erfüllen?

Alle Abteilungs- und Stabsstellenleitungen sind aufgefordert, bis zum 15. Juni 2021 Skizzen zur Möblierung der Büros bei Herrn Bless (Immobilienverwaltung) einzureichen. Diese Planungen dienen dazu, dass wir einen Überblick erhalten, ob das vorhandene Mobiliar in die neuen Büros passen, ob bestimmte Einrichtungsgegenstände nicht mitgenommen werden sollen oder ob es Ergänzungsbedarf bei den Möbeln gibt. Die Skizzen dienen später auch dem Umzugsunternehmen als Anleitung, um die Büromöbel an die richtige Stelle im neuen Büro zu platzieren.

Die Skizzen sollen wie folgt erstellt werden:

  • Ein Blatt im A4-Format (blanko) ist ausreichend. Die Einrichtungsplanung  soll nicht direkt im Etagenplan vorgenommen werden.
  • Die Skizze kann handschriftlich oder am PC erstellt werden, Hauptsache gut lesbar.
  • Bitte auf dem Blatt die Raumnummer im neuen Gebäude angeben (siehe Etagenpläne Lloydhof).
  • Bitte die Namen aller Mitarbeitenden angeben, die in dem Büro arbeiten werden.
  • Die Maße der künftigen Büros können den verteilten Etagenplänen entnommen werden.
  • Die Skizze soll zeigen, wo die Möbelstücke im neuen Büro platziert werden sollen.
  • Grundsätzlich sollen die bisherigen Möbel weiter verwendet werden, sofern sie nicht von Herrn Albers als abgängig vermerkt wurden. Neue Möbel wird es nur im Einzelfall und in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilungsleitung geben. Dort, wo es ausnahmsweise zu Neuanschaffungen kommt, wird es einheitliche Vorgaben hinsichtlich des Möbelprogramms geben.
  • Das vorhandene Mobiliar muss für die Einrichtungsplanung von den Beschäftigten zuvor ausgemessen werden. Zollstöcke können bei Bedarf am Empfang in Kontorhaus ausgeliehen werden.
  • Die Möbelstücke in der Skizze bitte deutlich lesbar beschriften, damit die Möbelpacker die Möbel später beim Umzug korrekt identifizieren können (z.B. Schrank hoch, Sideboard hoch, Sideboard niedrig usw.).
  • Auch für Räume, die nicht als Büro genutzt werden ( z.B. Lagerräume), soll eine Skizze angefertigt werden.
  • Die Skizzen sollen bis spätestens 15.06.2021 per E-Mail an Axel Bless (axel.bless@wfb-bremen.de) gesendet werden.

Sollen alte Möbel der BAB bei der Einrichtungsplanung Berücksichtigung finden?

Noch im Kontorhaus vorhandenes  und intaktes Mobiliar der BAB oder überzählige Möbel anderer Büros können im neuen Gebäude verwendet werden. Dabei sollen die Ergänzungen natürlich farblich zur bestehenden Einrichtung der jeweiligen Räume passen. Es ist nicht beabsichtigt, verschiedenfarbige Möbelserien miteinander zu mischen.

Bisher gibt es noch keine Auflistung zu den Möbelstücken, die später anderweitig verplant werden können. Spätestens nach dem Auszug aus den jetzigen Büros werden alle übrig gebliebenen und intakten Möbel an zentraler Stelle zusammengetragen und man kann sich dann bei Bedarf nach Ergänzungen für sein Büro umsehen.

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